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In Deutschland lebten 2008 ca. 5 Millionen Hunde, so dass jeder siebte Haushalt einen Hund gehalten hat. Von den Hundebesitzern hat jedoch nur jeder zweite eine Hundehalter Haftpflichtversicherung abgeschlossen, was bei Prämien ab 39, 87 € im Jahr inkl. Versicherungssteuer unverständlich wirkt.
Diesem verhältnismäßig kleinen Betrag steht ein beachtlicher finanzieller Schutz gegenüber. Denn wird ein Mensch durch einen Hund verletzt oder getötet oder richtet er Sachschäden an, trägt der Hundehalter die Verantwortung und haftet dementsprechend unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Dieses Ris ...
Suchworte:
Deutschland Haftpflichtversicherung Hundebesitzern Hundehalter
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Warum eine Zwinger-Haftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer Halter eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß 833 Bürgerliches Gesetzbuch BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Jeder haftet unabhängig vom Verschulden
in unbegrenzter Höhe,
mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
bis zu einer Dauer von 30 Jahren,
für Personen-, Sac ...
Suchworte:
Festgelegt Gesetzgeber Haftpflichtversicherung Sogenannten
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Schutz bei Haftpflichtansprüchen für Hundehalter
Als Halter eines Hundes wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Laut 833 Bürgerliches Gesetzbuch BGB gilt: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Eine Privathaftpflich ...
Suchworte:
Haftpflichtansprüchen Hundehalter Straßenseite Unberechenbar
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Schutz bei Haftpflichtansprüchen für Hundehalter
Als Halter eines Hundes wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann?
Laut 833 Bürgerliches Gesetzbuch BGB gilt: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Eine Privathaftpflichtver ...
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Haftpflichtansprüchen Hundehalter Straßenseite Unberechenbar