Seit dem 1. März 1997 existiert das so genannte Saisonkennzeichen. Für den Fall, dass der Fahrzeughalter sein Motorrad nicht das ganze Jahr nutzen bzw. zulassen möchte, braucht er nicht zwei Mal zur Zulassungsstelle, um das Motorrad vorübergehend stillzulegen oder neu anzumelden. Der Motorradfahrer spart somit Zeit und Gebühren; die Behörde den Verwaltungsaufwand.
Geltungszeitraum
Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens zur Motorrad Versicherung ist auf einen expliziten Zeitraum beschränkt. Dieser muss mindestens zwei Monate und höchstens elf Monate betragen. Der Zeitraum ist nicht erweite ...
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Fahrzeughalter Saisonkennzeichen Vorübergehend Zulassungsstelle